Frühe Fremdbetreuung
„Es bleibt immer etwas von der Kindheit, immer…“ Marguerite Duras
Unter dem Begriff „frühe Fremdbetreuung“ versteht man eine Betreuung des Kindes in seinen ersten drei Lebensjahren durch „fremde“ Personen, die nicht aus seinem vertrauten Familienkreis stammen. Dazu gehören die Betreuungsformen in Krippe, Kita, Familiengruppen in Kindergärten, bzw. durch eine Tagesmutter, als Kinderfrau, Au Pair Mädchen, Babysitter, oder historisch die Amme. Wie diese Personen die wichtige soziale Funktion der Eltern ersetzen können, verlangt eine sorgfältige Beachtung. Die gegenwertigen Diskussion rund um die frühe Fremdbetreuung dreht sich hauptsächlich um Versorgungsquoten und lässt die emotionale Entwicklung des Kindes weitgehend außer Acht. Diesen ersten drei Jahren im Leben eines Menschen kommt jedoch in der seelischen Entwicklung eine Sonderstellung zu. Kinder unter drei Jahren haben noch keine bewusste Orientierung ausgebildet hinsichtlich ihrer eigenen Person (Wer bin ich? Was kann ich? Was will und darf ich?), anderer Personen (Wer ist der andere? Wie steht er zu mir? Was kann ich von ihm erwarten?), des Raumes (Wo bin ich? Was ist das für ein Raum? Wo sind Gefahr und Schutz?) und der Zeit (Wann sind heute, gestern, morgen? Wie lange dauert „gleich“, „eine Stunde“, „ein Tag“?). Säuglinge und Kleinkinder hängen im größten Maße von ihren Bezugspersonen ab. Säuglinge gehen noch symbiotische (verschmelzende) Beziehungen mit ihnen ein, Kleinkinder benötigen sie als verlässlichen und verständnisvollen Partner für ihre Willensausbildung und Loslösungsprozesse. Kleine Kinder haben große Angst vor Trennung. Diese Angst beginnt im ersten Lebensjahr und dauert bis in das Grundschulalter hinein. Diese Trennungsangst ist zwischen dem 1. und 3. Geburtstag am stärksten ausgeprägt. Säuglinge dürften streng genommen gar nicht von ihrer Bezugsperson längere Zeit getrennt werden. Längere Trennungen führen zu Protest, Verzweiflung und Rückzug/Entfremdung von der Bindungsperson. Schmerzhafte Trennungserlebnisse können von Kindern unter 3 Jahren noch nicht verstanden werden und haben einen bleibenden Einfluss auf ihre Gefühlswelt. Die ersten drei Jahre sind nachweislich bedeutsam für eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung. Der achtsame Umgang mit den Bindungsgefühlen kleiner Kinder hat neben der Sorge um körperliche Unversehrtheit oberste Priorität! Die Versorgung von Babys und Kleinkindern ist deutlich anspruchsvoller, als gemeinhin angenommen. Bis das Kind selbst für sich sprechen kann, müssen wir Erwachsene – Eltern, Betreuungspersonen und Fachpersonen – ihm geschützte und förderliche Lebensbedingungen garantieren. Eine qualitativ hochwertige frühe Fremdbetreuung – und keine andere sollte Kindern unter 3 Jahren zugemutet werden - zeichnet sich durch folgende Kriterien aus:
- Der Betreuer-Kind-Schlüssel bleibt sehr niedrig, d.h. 2-3 Kleinkinder unter 3 Jahren und nicht mehr werden kontinuierlich von einer erwachsenen Bezugsperson betreut. Es findet kein Wechsel der Bezugspersonen am Tag durch Schichtdienste statt. Die Belastung des Kindes durch wechselnde Betreuungspersonen und fremde Räume (Schichtdienste, „Auffanggruppe“ an den Randzeiten) wird abgeschwächt, indem der Personalplan umgestellt oder „im Tandem“ eingewöhnt wird, d.h. die zwei zuständigen Betreuungspersonen befassen sich intensiv mit dem Kind, wobei eine die Hauptbezugsperson ist. Eine Ersatzperson für die Zeit von Krankenständen muss ebenfalls mit den Kleinkindern vertraut gemacht werden. Größere Kinder regen die soziale Entwicklung der Kleinkinder zwar an, können selbst aber unmöglich eine Erziehungsverantwortung übernehmen.
- Die Betreuungsperson verfügt über ausreichende Berufserfahrung und eine spezielle Ausbildung im Bereich Entwicklungspsychologie und Kleinkindpädagogik. Sie versteht die Besonderheiten dieser Altersgruppe und ihre rasch wechselnden Entwicklungsphasen, die durch Fortschritte und gelegentlich auch vorübergehende Rückschritte gekennzeichnet sind. Sie ist in der Lage, ihr pädagogisches Handeln zu reflektieren und hat sich mit ihren eigenen persönlichen Kindheitserfahrungen bewusst auseinandergesetzt.
- Eine sanfte Eingewöhnung in die fremde Umgebung und eine längere Phase des Kennenlernens ermöglichen es dem Kind, sich mit seiner neuen Bezugsperson vertraut zu machen und auf die Räumlichkeiten, Geräusche und die anderen Kinder einzustellen. Die sanfte Eingewöhnung gilt als ein grundlegendes Qualitätsmerkmal der Einrichtung. Sie ist elternbegleitet und bezugspersonenorientiert. Die häufig gestellte Forderung nach der „Abschiedsbewusstheit“ bei der Trennung bis etwa 3 Jahre verkennt die kognitive, emotionale und soziale Reife des Kleinkindes und kann in ihm einen gefährlichen Stress auslösen. Die sanfte Eingewöhnung dauert unterschiedlich lange und ist abhängig vom Bindungstyp und der momentanen Entwicklungsphase des Kindes. Der zeitliche Rahmen einer sanften Eingewöhnung sollte vor dem Wiedereintritt in den Beruf ausreichend großzügig bemessen werden. In dieser Zeit begleitet die Mutter das Kind und unterstützt den Übergang, indem sie sich nicht nur zurückhaltend im Raum aufhält, sondern auch ihre Vermittlungsfunktion für den Beziehungsaufbau zwischen der Betreuungsperson und dem Kind wahrnimmt. Das benötigt Zeit, Geduld und eine tragfähige Erziehungspartnerschaft zwischen der Mutter und der Betreuungsperson. Siehe eigenes Kapitel „Die sanfte Eingewöhnung“.
- Die Betreuungsperson für Kinder unter drei Jahren stellt immer auch eine wichtige Bindungsperson dar. Ihre Bedeutung ist enorm. Die Betreuungsperson kann sich empathisch und feinfühlig den Kindern zuwenden und den Konkurrenzdruck der Kinder untereinander ausbalancieren. Sie kann auf die individuellen seelischen Bedürfnisse der Kinder nach Nähe und Unabhängigkeit, Anregung und Ruhe eingehen und ihnen bei der Regulation ihrer Gefühle helfen. Gleichzeitig versteht sie es, den Anforderungen der Gruppe gerecht zu werden und für ein positives Klima zu sorgen. Die Betreuungsperson benötigt für ihre wichtige Aufgabe zumutbare Arbeitsbedingungen und eine entsprechende Entlohnung, in welcher die Wertschätzung ihrer Arbeit zum Ausdruck kommt.
Hinsichtlich des zeitlichen Ausmaßes der Fremdbetreuung ist Folgendes zu sagen:
- Je jünger das Kind, desto weniger Stunden,
- Das Stundenausmaß richtet sich danach, wie das Kind ganz individuell die Trennung von der Hauptbezugsperson und die Zeit der Betreuung außer Haus bewältigen kann,
- Besser an mehreren Tagen wenige Stunden als viele Stunden an weniger Tagen,
- Erhöhungen im Stundenausmaß sollten nur sehr langsam und schrittweise erfolgen,
- 20 Stunden und mehr gelten als generelles Entwicklungsrisiko für Kinder unter 3 Jahren (NICHD Study of Early Child Care and Youth Development - SECCYD).
2 Aspekte seien noch hervorgehoben:
Nicht jedes Kind unter 3 Jahren verkraftet eine Betreuung außer Haus – auch nicht nach einer sanften Eingewöhnung und sei die Einrichtung auch qualitativ noch so hochwertig. Was für die einen zu einem Entwicklungsanreiz werden kann, kann für andere aus unterschiedlichen Gründen eine anhaltenden Belastung bleiben. Die Eltern sollten sich intensiv mit den Besonderheiten kindlicher Entwicklung in den ersten 3 Lebensjahren auseinander setzen, um das Verhalten ihres Kindes richtig einordnen zu können und bei Bedarf rechtzeitig fachlichen Rat einzuholen.
Für Kinder aus sozial benachteiligten und hochgradig konfliktbehafteten Familien können die Stunden in der Fremdbetreuung die einzigen sein, in denen sie ein „normales Leben“ erfahren. Für solche hoch belasteten Kinder, die nicht selten vielfältige Verhaltensstörungen entwickelt haben, sind feinfühlige und zuverlässige Betreuungspersonen manchmal die ersten Menschen, zu denen sie eine positive, vertrauensvolle Beziehung aufbauen können.
Böhm, R.: Auswirkungen frühkindlicher Gruppenbetreuung auf die Entwicklung und Gesundheit von Kindern. Kinderärztliche Praxis 82 (2011), Nr. 5, S. 316-321.
